Nutzungsregeln Kommerzielle Lizenz (Stand Mai 2007) Hier sind unsere Nutzungsregeln für die gewerbliche Nutzung Ihrer DATA BECKER – Software. Diese Nutzungsregeln gelten ausschließlich für diejenigen Teile des Inhalts dieser CD oder DVD, an denen DATA BECKER ausschließliche oder nicht ausschließliche Rechte besitzt und soweit keine der nachfolgenden Besonderheiten gilt. Teile des Inhalts dieser CD oder DVD können freie Softwareprogramme sein, die nach Maßgabe der GNU General Public License vervielfältigt und verbreitet werden dürfen. In diesem Fall sind die entsprechenden Softwarekomponenten im Handbuch zu dieser DATA BECKER – Software bezeichnet. Auf derartige Komponenten finden die nachfolgenden Nutzungsregeln keine Anwendung. Teile des Inhalts dieser CD oder DVD können für andere Rechteinhaber urheberrechtlich geschützt sein (z.B. DirectX für die Fa. Microsoft). Indem Sie auf die Schaltfläche ”Weiter” klicken, können Sie unsere Nutzungsregeln akzeptieren und Ihr Programm installieren. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihrer neuen DATA BECKER - Software! 1. Was Sie mit Ihrer Software bekommen DATA BECKER überträgt Ihnen an dieser Software und dem dazugehörigen Handbuch Nutzungsrechte entsprechend den folgenden Bestimmungen dieser Nutzungsregeln. Im Falle einer Verletzung der Nutzungsregeln erlischt das Nutzungsrecht an der Software. 2. Was kann Ihre Software? Was Ihre Software alles kann und welche Voraussetzungen Ihr Computersystem erfüllen muss, damit Ihre Software ordnungsgemäß funktioniert, finden Sie im Handbuch Ihres Programms beschrieben. 3. Was dürfen Sie mit der Software alles machen? a) Lizenz und Kaufvertrag. DATA BECKER räumt Ihnen an der Software ein nicht ausschließliches und zeitlich unbegrenztes, unten näher bestimmtes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht entsteht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. Sämtliche Nutzungsrechte erlöschen bei Wandlung oder Rücktritt. Das Programm als solches wird dabei nicht verkauft und Sie erhalten kein (Mit-)Eigentum an der Software selbst. b) Was Sie dürfen. Sie dürfen die Software auf Ihren eigenen Computern (das sind diejenigen, die Ihnen gehören oder die allein Ihnen zum Gebrauch überlassen wurden) installieren und laufen lassen. Sie dürfen sich für eigene Zwecke eine Sicherungskopie von der Software insgesamt (1:1 – Kopie) und eine Kopie vom Handbuch machen. Eine Vervielfältigung vereinzelter Dateien, Verzeichnisse oder Komponenten ist nicht zulässig. Die Inhalte Ihrer Software dürfen Sie für eigene, persönliche Zwecke grundsätzlich ohne weitere Genehmigung verwenden. Dies schließt eine persönliche Verwendung für Ihr eigenes Geschäft ein, soweit keine der unter c) nachfolgenden Einschränkungen zutreffen oder im Programm oder der Dokumentation nichts anderes bestimmt ist. Sie dürfen sich insoweit also auch z.B. eigene Visitenkarten für Ihre Geschäftstätigkeit erstellen und Plakate oder Handzettel für Ihre Angebote erstellen. Darüber hinaus sind Sie berechtigt Ihre Software im hier genannten Umfange auch gewerblich zu nutzen und unter Nutzung der Software Leistungen für andere, im Auftrag anderer oder für das Geschäft anderer zu erstellen, zu bearbeiten sowie diese gewerblich gegen Vergütung oder kostenlos abzugeben. Das bedeutet, dass Sie die Dinge, die Sie mit Ihrer Software erstellt haben (z.B. Internetauftritte, elektronische und/oder gedruckte Werbemittel, Produktcover, Plakate, Visitenkarten, bedruckte T-Shirts, Farbkopien usw.) an andere gewerblich abgeben dürfen, gleich ob gegen Vergütung oder kostenlos. Bei einer Nutzung von Inhalten der Software für Ihr eigenes Geschäft und/oder bei einer gewerblichen Nutzung sind Sie allerdings für die Überprüfung im Hinblick auf eine Kollision mit Rechten Dritter wie z.B. markenrechtliche- und/oder wettbewerbsrechtliche Schutzrechte, selbst verantwortlich. c) Was nicht zulässig ist. Sie dürfen die Inhalte der Software weder einzeln zum Kauf, noch als kostenlosen oder kostenpflichtigen Download anbieten, oder in eine kostenlose oder kostenpflichtige Datenbank integrieren oder in einer Form anbieten, die es ermöglicht, Inhalte der Software einzeln zu nutzen. An den Inhalten der Software (z.B. Texten, Briefen, Bildern und Grafiken) dürfen Sie auch keine Sonderrechte beanspruchen oder zu erwerben versuchen (z.B. eine Grafik als Teil Ihres Firmenlogos als Marke anmelden oder eine Homepagevorlage mit Ihrem Copyright versehen). Ferner ist es nicht gestattet, Arbeitsergebnisse (z.B. Visitenkarten oder Dokumente mit eingebundenen Grafiken) als Druckvorlage selbst oder durch einen Dritten zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleihen oder vorführen. Sonderlizenzen für solche Nutzungen können derzeit von DATA BECKER auch nicht im Einzelfall eingeräumt werden. d) Weitergabe Ihrer Software. Sie dürfen die Originaldatenträger (z.B. Diskette, CD-ROM, DVD) mit Ihrer gekauften Software privat nichtgewerblich veräußern, insbesondere weiterverkaufen oder verschenken, und insoweit ihr Nutzungsrecht an der Software auf einen anderen übertragen. Ihre eigenen Nutzungsrechte an der Software erlöschen sofort mit der Weitergabe vollständig. Die Übertragung darf ausschließlich durch Übergabe der Originaldatenträger erfolgen. Sie müssen nach einer Weitergabe unverzüglich alle Programmdateien der Software von allen transportablen und festeingebauten Speichern (z.B. Festplatten, Wechselfestplatten, Bänder, ZIP-Medien, CD-ROM, Disketten etc.) löschen, das auch Programmsicherungskopien und Datensicherungen einschließt, und alle gegebenenfalls hergestellten Kopien des betreffenden Handbuchs vernichten. Ansonsten begehen Sie einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz! e) Internet und Onlinedienste. Es ist nicht erlaubt, die Software insgesamt (1:1-Kopie) in irgendeiner Form in Onlinedienste oder das Internet einschließlich des WWW, FTP, USENET oder per E-Mail zu kopieren und/oder dort anderen zugänglich zu machen. f) Sonstige Rechte. DATA BECKER und die jeweiligen weiteren oder sonstigen Rechteinhaber bleiben Verfügungsberechtigte aller sonstigen Rechte an der Software und dem dazugehörigen Handbuch. Das gilt auch dann, wenn in Ihrem Verantwortungsbereich vertragswidrige Änderungen vorgenommen werden oder die Software mit anderen Programmen verbunden wird. g) Eingriffe in die Software. Jeder Eingriff in die Software durch Sie oder in Ihrem Verantwortungsbereich, insbesondere eine Dekompilierung oder Disassemblierung oder sonstiges “Reverse Engineering”, ist untersagt, soweit er nicht durch zwingendes Gesetz zugelassen wird. h) Nutzung einzelner Elemente wie Bilder, Grafiken, Sounds. BITTE BEACHTEN SIE: Solche Bilder, Grafiken, Sounds und Videos genießen grundsätzlich einen eigenen, von der Gesamtsoftware unabhängigen urheberrechtlichen Schutz. Zudem ist eine Nutzung dieser Elemente außerhalb des in diesen Nutzungsregeln definierten Anwendungsbereichs der Software nicht zulässig. Bilder von Personen und Tonaufnahmen können darüber hinaus Persönlichkeitsrechte berühren und dürfen insbesondere in gewerblichem oder politischem Kontext grundsätzlich nicht ohne Einwilligung der Betroffenen genutzt werden, sofern nicht im Handbuch ausdrücklich etwas anderes gesagt wird. Eine öffentliche Wiedergabe und eine Verbreitung von Sounds unterliegt grds. der Vergütungspflicht an die GEMA, wenn nicht im Handbuch auch hier ausdrücklich etwas anderes gesagt ist. Für rechtliche Folgen irgendwelcher Art infolge einer gewerblichen, insbesondere entgeltlichen Nutzung solcher Materialien durch Sie können wir nicht haften. Eine Übernahme solcher Elemente in eigene Programme, die Sie gewerblich und/oder entgeltlich verbreiten wollen, verletzt unsere urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutzrechte. i) Gesetzes- und sittenwidrige Verwendung. Es ist absolut unzulässig, die Software oder einzelne Bilder, Grafiken, Sounds und Videos in irgendeiner Form für Arbeitsergebnisse zu nutzen, die nachhaltig geeignet sind, das herrschende allgemeine Sitten- und Anstandsgefühl oder die religiösen Anschauungen Dritter zu verletzen. Es ist insbesondere unzulässig, die vorgenannten Materialien für Arbeitsergebnisse mit pornografischen Inhalten oder für Arbeitsergebnisse mit Inhalten zu nutzen, die zum Rassenhass aufstacheln, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken, die das Grausame oder Unmenschliche eines Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder die in einen Zusammenhang mit dem Verbreiten von Propagandamaterialien verfassungswidriger Organisationen oder einer Erstellung oder Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen stehen. Es ist ferner absolut unzulässig, die Software im Zusammenhang mit urheberrechtswidrigen oder sonst rechtlich unzulässigen Handlungen oder in einer nach jeweils geltendem Recht unzulässigen Art und Weise zu nutzen. j) Kennzeichnungen. Sie dürfen Kennzeichnungen, Markennamen, Copyright - Vermerke und Eigentumsangaben von DATA BECKER oder anderen Rechteinhabern nicht löschen, überschreiben oder anderweitig verändern. Dies gilt auch für das Handbuch und die Datenträger sowie für einzelne Bilder, Grafiken, Sounds und Videos. 4. Was gilt bei enthaltener Shareware oder Freeware? a) Bei Shareware, Freeware oder anderer Public-Domain-Software sind Sie verpflichtet, die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber für die einzelnen Programme zu beachten und einzuhalten. b) Die Dekompilierung und Disassemblierung sowie die gewerbliche, insbesondere in irgendeiner Form entgeltliche Verbreitung von Shareware, Freeware oder sonstiger Public-Domain-Software ist im Zweifel immer im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen verboten, es sei denn, die jeweiligen Nutzungsbedingungen geben eine ausdrückliche Erlaubnis. 5. Welche Gewährleistung gibt DATA BECKER für die Software? a) DATA BECKER gewährleistet innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, dass die Software auf Computeranlagen mit den auf der Verpackung der Software aufgeführten technischen Mindestanforderungen und großserienherstellerüblicher Konfiguration zum Zeitpunkt der Veröffentlichung mit Standard- Markenkomponenten ablauffähig ist. DATA BECKER steht weder ausdrücklich noch sinngemäß dafür ein, dass die Software bestimmte Anforderungen des Kunden erfüllt oder dass Sie mit dem Programm bestimmte Ergebnisse erzielen oder Probleme lösen können. b) Software, die auf allen Computern mit allen denkbaren Konfigurationen problemlos funktioniert, gibt es nicht. Die Gewährleistung umfasst daher insbesondere nicht Funktionsbeeinträchtigungen, die infolge von Computerkomponenten (Hardware, insbesondere Motherboards, Grafikkarten und Soundkarten, die keine Standard-Markenkomponenten darstellen), infolge von anderen Programmen (insbesondere auch Treiber für Computerkomponenten, die keine Standard-Markenkomponenten darstellen), von Bedienungsfehlern, unsachgemäßer Behandlung oder vertragswidriger Benutzung auftreten. c) Die Gewährleistungsfrist (Garantiezeit) beträgt zwei Jahre. Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches beträgt die Gewährleistungsfrist (Garantiezeit) ein Jahr. Sie beginnt jeweils mit der Übergabe der Software beim Kauf oder bei Versandkauf mit Übergabe an den Beförderer (Post oder Kurierdienst). d) Im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Regeln. 6. Wofür steht DATA BECKER ein? Was gilt für Schutzrechte anderer Personen oder Firmen? a) Die wiedergegebenen Verfahren und Programme werden ohne Rücksicht auf etwaige Patente mitgeteilt. DATA BECKER haftet nicht für die Richtigkeit von Informationen und technischen Angaben in der Software und dem Handbuch und nicht für die Richtigkeit von Arbeitsergebnissen der Software. b) DATA BECKER haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen durch unsere Erfüllungsgehilfen. DATA BECKER haftet nicht für irgendwelche Rechtsfolgen und/oder Schäden aus einer Nutzung der Software, die über die Bestimmungen dieser Nutzungsregeln hinausgeht. c) DATA BECKER haftet nicht für die Folgen eines Datenverlustes und die Kosten einer ggf. zu unternehmenden Wiederherstellung von Daten. DATA BECKER empfiehlt die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen; bei besonders wichtigen Daten sollte die Sicherung täglich erfolgen. d) Die in der Software und dem Handbuch wiedergegebenen Produkt- und Firmenbezeichnungen sind im Allgemeinen zugunsten der jeweiligen Inhaber markenrechtlich oder anderweitig geschützt, auch wenn von DATA BECKER kein entsprechender Hinweis angebracht wurde, und dürfen daher grundsätzlich nicht frei verwendet werden. 7. Was gilt sonst noch allgemein? Welches Recht ist im Zweifel anwendbar? a) Diese Nutzungsregeln und alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Software unterfallen ausschließlich den Sachnormen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. b) Diese Software darf in keiner Form in Länder exportiert werden, gegen die die USA ein Embargo verhängt oder gegen die die USA Exportbeschränkungen erlassen haben, derzeit sind dies insbesondere Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan und Syrien. Dies gilt in gleicher Weise für eine Weitergabe * an Staatsangehörige solcher Länder, * an Firmen, Personen oder Staaten, die beabsichtigen, die Software in solche Länder zu verbringen, * an Firmen oder Personen, bei denen fest oder zu vermuten steht, dass sie die Software im Rahmen der Planung, Entwicklung oder Produktion chemischer, biologischer oder nuklearer Waffen einsetzen werden sowie * an Firmen oder Personen, denen durch eine US-Behörde die Teilnahme am US-Außenhandel untersagt worden ist. c) Sollte sich eine der Bestimmungen dieser Nutzungsregeln als unzulässig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer ungültigen Klausel oder im Falle einer Regelungslücke finden die Bestimmungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches über den Kauf (§§ 433 ff. BGB) ergänzende Anwendung. d) Sind Sie Vollkaufmann, so ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Düsseldorf. Copyright 1997, 1998, 1999, 2002, 2003, 2008 by DATA BECKER GmbH & Co. KG